DVD / Blueray Rippen / Kopieren – Tuturial
Wenn man seine DVD bzw. Blu-ray Sammlung Digitalisieren möchte braucht man das richtige Programm. Hier zeige ich wie man im Handumdrehen eine DVD / Blu-ray zu einer MKV Datei konvertiert. DafĂŒr nutzen wir das kostenlose Programm MakeMKV. MakeMKV ist fĂŒr Windows und Mac VerfĂŒgbar und kann hier heruntergeladen werden:
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Mit einem Doppelklick Startet man eine gewöhnliche Programm Installation. Wenn die abgeschlossen ist kann man das Programm ganz einfach Ăffnen. Jetzt muss man noch die gewĂŒnschte DVD oder Blu-ray in den jeweiligen Player einlegen. MakeMKV liest die DVD / Blu-ray ein. Mit einem Klick auf das Laufwerkssymbol in der Mitte wird die DVD / Blu-ray geöffnet. Das kann einige Sekunden dauern.
Wenn die DVD / Blu-ray geöffnet ist hat man meisten Mehrere Optionen zur VerfĂŒgung. Am besten nimmt man die gröĂte Datei. Wenn man auf den kleinen Feil vor dem KĂ€stchen klickt kann man noch AuswĂ€hlen welche Ton- und Untertitel Spuren mit extrahiert werden sollen. Man kann natĂŒrlich mehrere Sprachen in einer Datei Speichern. Die Sprache lĂ€sst sich bei so gut wie jedem Player auswĂ€hlen. Auch Plex kommt damit bestens zu recht.
Mit einem Klick auf diesen Button: wird angefangen die DVD / Blue-Ray abzuspeichern. Das kann einige Zeit dauern kommt aber auf die gröĂe der Datei und die geschwindigkeit des Laufwerks an. Am ende bekommt man ganz legal eine MKV Datei.
Warum ist das ganze legal?
Man kopiert die DVD oder Blueray im rahmen der Privatkopie. Das ist solange legal wie man die Dateien nicht Veröffentlicht sondern wirklich nur Privat gebraucht.
Die Privatkopie ist im deutschen Recht in § 53 Absatz 1 Satz 1 UrhG geregelt. GemÀà § 15 UrhG steht allein dem Urheber das Recht zu, sein Werk zu verwerten. Dazu zĂ€hlt auch die VervielfĂ€ltigung. Eine der vielen EinschrĂ€nkungen des § 15 UrhG ist die âPrivatkopieâ aus § 53 UrhG. Die Privatkopie ist eine so genannte Schrankenbestimmung des Urheberrechts, welche das grundsĂ€tzlich ausschlieĂliche VervielfĂ€ltigungsrecht des Urhebers (§§ 15 Abs. 1 Nr. 1, 16 UrhG) einschrĂ€nkt. Ein Urteil des Bundesgerichtshofs wird dahingehend ausgelegt, dass bis zu sieben Kopien fĂŒr den engen privaten Kreis erlaubt sind. Dieses Urteil ist allerdings von 1978 und bezieht sich nicht auf digitale Kopien.
Am 21. September 2007 verabschiedete der Bundesrat das Zweite Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft (sog. âZweiter Korbâ). Das Gesetz trat am 1. Januar 2008 in Kraft. § 53 Abs. 1 S. 1 UrhG wurde geĂ€ndert, so dass Privatkopien nicht zulĂ€ssig sind, sofern zur VervielfĂ€ltigung âeine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugĂ€nglich gemachte Vorlageâ verwendet wird. Quelle: Wikipedia
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